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Impressum

hebdi GmbH

Meyer-Wiggli-Strasse 1

CH-4410 Liestal

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Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Webseite gehören ausschliesslich der Firma hebdi GmbH oder den speziell genannten Rechtsinhabern.

Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

 

Corporate Design by Joël Veuve Grafik

Webdesign by Sven Thommen

Benutzerreglement

Benutzerreglement der Boulderhalle hebdi

Wer die Boulderhalle hebdi benutzt, anerkennt dieses Benutzerreglement und ist verpflichtet, dies einzuhalten. Zudem unterzeichnet jeder Nutzer eine Einverständnisserklärung. Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass ein Besuch in der Boulderhalle hebdi mit Risiken verbunden ist. Die Benutzung der Boulderhalle hebdi erfolgt ausschliesslich auf eigene Verantwortung. Weder der Eigentümer noch Angestellte der Boulderhalle hebdi sind haftbar für Verletzungen und/oder Schäden die durch unsachgemässes Verhalten entstehen können. Die Boulderhalle hebdi lehnt jegliche Haftung ab. Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage, die Hallenbenutzer ständig auf korrektes Sichern und Verhalten zu überprüfen. Es ist jedoch jederzeit berechtigt, bei Fehlverhalten und Fehlmanipulationen einzuschreiten. Den Anweisungen des Personals ist strikt Folge zu leisten.

Die Nutzung der Boulderhalle hebdi ist an die folgenden Bedingungen geknüpft.

 

1. Haftung und Boulderregeln

Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Mass an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Boulder- und Kletterkenntnisse verfügt, sowie sich der damit verbundenen Risiken bewusst ist. Der Aufenthalt und die Benutzung der Boulderanlage, erfolgen ausschliesslich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Boulderhalle hebdi, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

Eltern und Aufsichtsperson haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlage und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtspersonen eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Boulderer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.

Jeder Benutzer hat grösstmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nur eine Person an einem Wandbereich bouldert und vor allem, dass nicht übereinander gebouldert werden darf.

Es darf nur in den dafür gekennzeichneten Wandbereich geklettert werden. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden.

Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können jederzeit brechen oder sich unvorhersehbar lockern und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden und / oder verletzen. Die Boulderhalle übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

Lose oder beschädigte Griffe sowie auffällig gefährdende Wandteile sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

Jeder Unfall bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Hallenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.

 

2. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke, Speisen oder andere nicht zum Bouldern essenziell notwendige Sachen mitgenommen werden. Geschirr, Gläser und Glasflaschen dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden.

Tritte, Griffe und Griffvolumen, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden. Kennzeichnungen und Markierungen an der Wand oder den Griffen dürfen nicht ohne Einwilligung der Betreiber der Boulderhalle hebdi vorgenommen werden.

Das Bouldern in Socken oder barfuss ist grundsätzlich an den gesamten Boulderwänden verboten. Die Fallschutzmatten dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Es ist nicht gestattet mit eigenen Schuhen oder Leihschuhen, die zum Bouldern und Klettern genutzt werden, die Bereiche der Toiletten oder Pissoirs zu betreten. Nur im Kinderbereich darf mit sauberen Hallenturnschuhen gebouldert werden.

Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Rauchen ist im Gebäude untersagt. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter ausserhalb zu werfen.

Tiere sind in der gesamten Anlage der Boulderhalle hebdi verboten.

Fahrräder müssen vor der Boulderhalle abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Boulderhalle genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Halleninnenbereich (Boulderbereich, Bistro, Toiletten, Umkleideräumen etc.) untersagt.

Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschliessbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

 

3. Leihmaterial

Der Entleiher ist verpflichtet das Leihmaterial mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, Risse, Löcher, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemässem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand dafür zu hinterlegen. Das Material darf nur in der Boulderhalle hebdi benutzt werden.

 

4. Slackline Regeln

Die Benutzung der zeitweise aufgebauten Slackline, erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Boulderhalle hebdi, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Bei jeder Benutzung muss der Benutzer selbständig dafür Sorge tragen, dass die nötigen Sicherheitsaspekte eingehalten werden.

 

5. Hausrecht

Das Hausrecht über die Boulderanlage übt die hebdi GmbH und die von Ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Wer gegen die Benutzungsordnung verstösst, kann von der Boulderhalle hebdi dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Boulderanlage ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der bezahlten Eintritte, Miete oder Kurskosten. Das Recht der hebdi GmbH darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

 

Liestal, den 23. 9.2019, Geschäftsführung der hebdi GmbH

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen.

Beim Zugriff auf unsere Webseiten werden folgende Daten in Logfiles gespeichert: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser-Anfrage und allg. übertragene Informationen zum Betriebssystem resp. Browser. Diese Nutzungsdaten bilden die Basis für statistische, anonyme Auswertungen, so dass Trends erkennbar sind, anhand derer wir unsere Angebote entsprechend verbessern können.

 

Haftungsausschluss

Die hebdi GmbH übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuerlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen die hebdi GmbH wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung, bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werde ausgeschlossen.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

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Hinweise zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Google Analytics

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boulderhalle hebdi

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) regeln die Benutzung der Anlagen der Boulderhalle hebdi GmbH (nachfolgend «hebdi» genannt) durch Benutzer/innen (nachfolgend „Benutzer“). Sämtliche weitere Personenbezeichnungen erfassen beide Geschlechter. Diese AGB sind in der Halle angeschlagen und enthalten wesentliche Informationen zur Nutzung der Boulderhalle hebdi, ferner sind sie auf unserer Website www.hebdi.rocks einsehbar. Durch die Benutzung der Anlagen der Boulderhalle hebdi gelten diese AGB als durch den Benutzer akzeptiert. Als Benutzung gilt der Aufenthalt in den Anlagen der Boulderhalle hebdi sowohl zu Zwecken der eigenen sportlichen Betätigung als auch zur Begleitung anderer Boulderer sowie zur Konsumation im Bistrobereich.

 

2. Haftung und Risiken

Das Benützen der Boulderhalle hebdi erfolgt auf eigene Verantwortung. Das hebdi sowie deren Personal können nicht für Verletzungen / oder Schäden haftbar gemacht werden, welche durch die Tätigkeit der Benutzer entstehen. Das hebdi lehnt jegliche Haftung ab. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung ist Sache des Kunden. Grobe Verstösse gegen Weisungen des Personals und/oder Reglement können einen Hallenverweis oder ein Hallenverbot zur Folge haben. Dabei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintritts- oder Kurspreisen. Für die Garderobe, Mietkästen und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Für Schäden an der Einrichtung haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder.

 

3. Eintritte

Bei erstmaligem Besuch der Boulderhalle ist ein Registrierungsformular wahrheitsgemäss auszufüllen. Die Benutzung der Kletteranlage und die Teilnahme an den Angeboten der Boulderhalle hebdi sind kostenpflichtig. Benutzer müssen hierfür vor Benutzung der Kletteranlage den Eintritt bezahlen oder das gültige Abo unaufgefordert am Empfang vorweisen. Die aktuellen Preise sind auf der Homepage aufgeschaltet und am Empfang aufgehängt. Sie verstehen sich jeweils pro Person (ausgenommen Familieneintritte), inklusive der gesetzlichen Steuern und Abgaben. Zuschauer und Gäste des Bistros müssen keinen Eintritt bezahlen.

 

4. Abonnements / Gutscheine

Beim Kauf eines Abos wird ein Depot verlangt. Verlorene Abos werden zu den Depotkosten ersetzt. Die Abonnementsinhaber nehmen zur Kenntnis, dass zur Kontrolle ein Foto erstellt wird. Dieses Foto dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle. Gutscheine sind 2 Jahre gültig. Es wird kein Bargeld ausbezahlt. Sämtliche Eintrittskarten sind persönlich und nicht übertragbar. Wird das Abo missbräuchlich verwendet, führt dies zu einem ersatzlosen Verfall und kann für den Eigentümer und die unbefugte Drittperson ein Hallenverbot zur Folge haben. Das Jahresabo ist ab Kaufdatum für 1 Jahr gültig, die Halbjahreskarte 6-Monate ab Kaufdatum. Bei Nichtbenutzung besteht kein Recht auf Rückerstattung. Bei triftigen Gründen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militär) kann das Jahresabo gegen Vorweisen einer Bestätigung / Zeugnis für die bestätigte Dauer unterbrochen werden. Die Mindestdauer eines Unterbruchs beträgt 30 Tage. Es wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt. 11er-Abos sind ebenfalls persönlich und ab Ausgabedatum 1 Jahr lang gültig.

 

5. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage einzusehen und beim Eingang angeschlagen. Bei Anlässen ist es möglich, dass Teile der Anlage geschlossen sind. Falls die ganze Halle für den öffentlichen Boulderbetrieb gesperrt ist, wird dies frühzeitig auf der Homepage bekanntgegeben und beim Eingang angeschlagen. Es werden keine Abogebühren rückerstattet.

 

6. Griffe und Tritte

Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Jeder Benutzer ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können. Der Benutzer trägt diesbezüglich jedes Risiko selbst.

 

7. Kinder

Kinder bis 12 Jahre dürfen sich im hebdi nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten, der die Aufsicht ausübt und für das Kind haftet. Jugendliche von 13 bis 18 Jahren dürfen die Anlage nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Erziehungsbevollmächtigten benützen.

 

8. Kurse und Gruppen

Das aktuelle Kursprogramm, die Kurspreise und Daten sind auf der Homepage aufgeschaltet. Die Kursanmeldung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular oder per E-Mail und ist verbindlich. Kunden erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Der Kurs wird normalerweise ab 4 Teilnehmern durchgeführt. Bei weniger Anmeldungen kann der Kurs auch verkürzt durchgeführt werden. Findet ein Kurs nicht statt, werden die angemeldeten Teilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail oder Telefon informiert. Die Kurskosten sind vor dem ersten Kursmodul über die Anmeldeplattform im Internet oder am Empfang (bar oder per EC-, Postcard) zu bezahlen. Eine Abmeldung ist mindestens 7 Tage vor Kursbeginn per E-Mail (info@hebdi.rocks) vorzunehmen, ansonsten werden 50% der Kurskosten verrechnet. Ist es einem Kursteilnehmer durch Krankheit oder Unfall nicht möglich, an einem oder mehreren Modulen teilzunehmen, besteht die Möglichkeit, durch Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses die verpassten Module in einem anderen Kurs nachzuholen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dies so rasch als möglich zu melden. Wenn aus anderen Gründen an einem Modul nicht teilgenommen, dann ist das Nachholen der verpassten Module kostenpflichtig. Die Kursleitung ist nur während der Kurszeiten für die Betreuung der Teilnehmer zuständig. Die Versicherung (Unfall und Haftpflicht) ist Sache der Teilnehmer. Externe Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch den Betreiber abgehalten werden.

 

9. Ordnung und Hygiene

In der Halle müssen stets saubere Schuhe oder Finken getragen werden. Bouldern ist nur in sauberen Kletterfinken oder mit Hallenturnschuhen gestattet. Magnesia ist nur in Form von Magnesia-Kugeln erlaubt. In der Boulderhalle hebdi herrscht generelles Rauchverbot. Beim Bouldern ist das Telefonieren oder Musikhören mit Kopfhörer nicht erlaubt. Das Konsumieren von Esswaren ist nur in dem dafür vorgesehenem Bistro- und Barbereich erlaubt. Im gesamten Matten-Bereich ist das Konsumieren von Getränken untersagt. In der Boulderhalle herrscht striktes Glasverbot. Die gesamte Anlage inkl. sanitären Anlagen und Garderoben ist sauber zu halten.

 

10. Allgemein

Die Boulderhalle hebdi behält sich das Recht vor, die AGB, Preise, Angebote und Betriebszeiten jederzeit zu ändern. Die aktuellen Dokumente sind auf der Homepage ersichtlich sowie beim Eingang ausgehängt.

 

Liestal, September 2019, Boulderhalle hebdi GmbH